Carsten Meier – Fachanwalt für Erbrecht
Viele Mandanten blicken mit Sorgen auf die bevorstehende Bundestagswahl 2021. Beinahe täglich erreichen uns Anfragen und Anrufe besorgter Mandanten!
Viele Mandanten fragen sich, was bei einem möglichen politischen Machtwechsel auf sie zukommt und ob ihr Vermögen und ihr Erbe noch sicher sind.
Wir lassen Sie nicht alleine mit Ihren Sorgen!
Wir beraten Sie übergreifend in Erb-/Steuer- und Immobilienrechtlichen Fragen
Häufig berühren erbrechtliche Fragen auch immobilienrechtlichen und vor allem steuerrechtliche Themen. Was muss ich berücksichtigen, wenn ich meinen Kindern oder meinem (nicht-) ehelichen Partner eine Immobilie vererben möchte?
Auch das immobilienrechtliche Mandat erfordert daher ein breites Spektrum an rechtlichem und wirtschaftlichem Know-how um die Erben vor erheblichen Vermögenseinbußen zu bewahren. Zu meinem Team gehören daher auch Steuerberater und Notare.
Als Fachanwalt für Erb- und Immobilienrecht erhalten Sie in allen Fragen professionelle Unterstützung.
Durch Testament oder Erbvertrag kann jeder selbst bestimmen, wer sein Vermögen im Todesfall erhält. Neben diesen Verfügungen von Todes wegen gibt es noch weitere erbrechtliche Gestaltungsinstrumente, beispielsweise das Vermächtnis und die Testamentsvollstreckung. Rechtsanwalt Carsten Meier verfolgt einen ganzheitlichen Beratungsansatz, der neben den rechtlichen Optimierungsmöglichkeiten auch die menschlichen und familiären Belange berücksichtigt. Im Zusammenarbeit mit Spezialisten für das Steuerrecht und Notaren mit erbrechtlichen Schwerpunkt werden nachhaltige und belastbare Lösungen gefunden.
Ein Erwerb von Todes wegen, z.B. aufgrund Erbschaft, Vermächtnis oder Pflichtteilsrecht, aber auch Schenkungen unter Lebenden unterliegen der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Für die Berechnung der anfallenden Steuer ist der Wert des Erwerbes abzüglich der sachlichen und persönlichen Freibeträge zu ermitteln (=steuerpflichtiger Erwerb). Zusammen mit der Steuerklasse des Erwerbers ergibt sich der konkrete Steuersatz.
Behalten Sie die Übersicht und vermeiden Sie unnötige Steuergeschenke für den Staat. Rechtsanwalt Meier und sein Team aus Steuerexperten, Notaren und Sachverständigen helfen Ihnen bei der Vermeidung. Dabei haben wir die anstehenden Reformen im Steuerrecht immer im Blick!
Der Pflichtteil im deutschen Erbrecht soll nahen Familienangehörigen des Erblassers eine Mindestbeteiligung am Nachlass selbst dann gewähren, wenn der Erblasser die Entscheidung getroffen hat, die betroffene Person von seiner Erbfolge auszuschließen.Das Gesetz greift in solchen Fällen in die Testierfreiheit des Erblassers ein und schützt das Interesse beispielsweise von Kindern an einer Teilhabe am Vermögen des Erblassers.
Trotzdem gibt es Strategien, die im Ergebnis dazu führen können, dass Pflichtteilsansprüche nach dem Eintritt des Erbfalls fast vollständig vermieden werden. Rechtsanwalt Meier zeigt Ihnen Wege aus der Pflichtteilslast, schafft im Vorfeld Klarheit und findet mit Ihnen nachhaltige Strategien zum Erhalt Ihres Vermögens.
Nicht nur offener Streit gefährdet das Familienvermögen, sondern mindestens ebenso mangelndes Interesse von Familienmitgliedern an Ihrem Unternehmen oder sonstigen Vermögenswerten. Mit einer tiefgreifenden Analyse findet Rechtsanwalt Meier eine individuelle Lösung für Ihr Problem. Dabei geht es darum, ein Nachfolgekonzept für Ihre Familie zu finden, das Familienvermögen zu erhalten und trotz Vermögensübergabe Ihre Versorgung im Alter sicherzustellen.
Der Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser durch letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) eingesetzt, um den Willen des Erblassers bezüglich der Verwaltung und Verwendung des Nachlasses durchzusetzen. Beispiele hierfür sind die Verwaltung des Nachlasses für minderjährige Erben, die Abwicklung von Verbindlichkeiten aus der Erbschaft oder die Auseinandersetzung des Nachlasses wenn mehrere Erben (sog. Erbengemeinschaft) berufen sind.
Rechtsanwalt Carsten Meier berät Sie in allen Fragen zur Testamentsvollstreckung:
- Muss ich als Erbe ein Testamentsvollstrecker akzeptieren oder kann ich das Erbe ausschlagen?
- Was passiert wenn ich als mit dem Testamentsvollstrecker nicht einverstanden bin?
Wenn sich eine Klage nicht vermeiden lässt oder Sie selbst verklagt werden, müssen Sie einen Rechtsanwalt an Ihrer Seite haben, der als Ihr Partner seine ihm aufgetragene Verpflichtung Ernst nimmt: Die konsequente Durchsetzung einzig und allein Ihrer Interessen und Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden legalen rechtlichen Mittel.
In jedem gerichtlichen Verfahren kommt es auch auf die Taktik an, mit der Ihr Rechtsanwalt das Verfahren für Sie führt. Es nutzt Ihnen nichts, das „Recht auf Ihrer Seite” zu haben, wenn dies dem Gericht nicht vermittelt werden kann. In kaum einem anderen Verfahren aber sind Kläger und Beklagter auch seelisch derart berührt, wie in einem Erbprozess. Jahrelange Auseinandersetzungen können zur Resignation führen, obwohl man eigentlich die „besseren Karten“ hat.
Carsten Meier ist seit 20 Jahren als Rechtsanwalt im Dienste seiner Mandanten tätig. Nach der Fachanwaltschaft im Mietrecht im Jahre 2008 spezialisierte er sich weiter auf den Gebieten des Erbrechts und des Immobilienrechts und erwarb auch hier die Fachanwaltstitel. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung im Prozessrecht.
Bekomme ich auch während Corona kurzfristig einen Beratungstermin?
- Auch in Corona-Zeiten erhalten Sie zeitnah einen Termine, um Ihr Anliegen zu besprechen.
- Ziel des ersten Beratungsgesprächs ist immer, dass Sie eine fachkundige und offene Einschätzung zu Ihrem erbrechtlichen Problem erhalten, um darauf hin das weitere Vorgehen planen zu können.
- Gemeinsam sprechen wir über Ihre Ziele und Wünsche, um mögliche konkrete Schritte zum Erreichen Ihrer Ziele einleiten zu können.
- Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung berücksichtige ich natürlich immer Ihre persönliche und familiäre Situation.
Diese Fragen erreichen uns in den letzten Tagen und Wochen:
Ist mein Erbe weiterhin sicher?
Werden sich die Steuersätze ändern oder bleiben diese stabil?
Bleiben die Steuerfreibeträge gleich?
Muss die Wirtschaft die immensen Kosten der Corona-Hilfen tragen?

TERMINVEREINBARUNG
Fachanwalt für Erbrecht
Carsten Meier
Am Beethovenpark 28
50935 Köln
Tel.: 0221 / 95 49 17 96
Fax: 0221 / 95 49 17 99
Gerne stehe ich Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Das sagen meine Mandanten über mich:
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A.K
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B.C
RÜCKRUF
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